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Aktuelles | Gewässer | Kartenverkauf | Jugend | Über Uns | Impressum | |
Gewässerübersicht | Tageskarte | 3-Tageskarte | Jugendfischer | Hecht/Huchenkarte ab 01.10* |
Stausee ab 01.04. | 15€ | entfällt | 6€ | entfällt |
Wildwasser ab 01.05. | 25€ | 60€ | 25€ | 50€ |
*Hecht/Huchenkarten
für unser Wildwasser sind über unseren Kassier zu erwerben, schreiben sie uns eine Email und wir stellen den Kontakt her. |
Hejfish.com Online Kartenverkauf https://hejfish.com/d/13192-regener-see https://hejfish.com/d/13193 |
Bäckerei Schnierle Moizerlitzplatz 22 94209 Regen 0175/4141408 www.baeckerei-schnierle.de |
Aral-Tankstelle Ruselstr. 37 94209 Regen 09921/2431 |
Zoo
& Angelsport Pointinger Grandmühlstr. 5 94244 Geiersthal |
Allgemeines:
Sehr geehrter Angelfreund, in unserem Gewässer ist der Huchen noch heimisch und wir sind bemüht, diesen Edelfisch nicht aussterben zu lassen. Deshalb brauchen wir die Meldungen jedes gefangenen Huchens für den Besatzausgleich. Die Meldung werden bei den Kartenausgabestellen oder bei der Vorstandschaft erbeten. Jeder Fischer ist verpflichtet, alle gefangenen Fische, die entnommen werden, sofort nach dem Fang mit Kugelschreiber in Zentimeter in die Fangliste (Rückantwortkarte) einzutragen.Diese Fangliste ist nach Beendigung der Fischerei an den OFV-Regen e.V. zurückzusenden. Im Zeitraum von Juli bis Oktober kann es in Teilbereichen (gem. Beschilderung) zu Sperrung aufgrund Besatzmaßnahmen kommen. Über aktuelle Ereignisse am Gewässer ist sich vorab auf unserer Homepage www.fischereiverein-regen.de zu informieren. Hinweise: Es gelten die Ausführungsbestimmungen des bayerischen Fischereigesetzes sowie die vereinsinternen Bestimmungen über Schonzeit und Schonmaße gem. Tabelle. Verstöße gegen die vorstehenden Bestimmungen haben den Entzug des Erlaubnisscheins zur Folge und berechtigen zur Einziehung der gefangen Fische sowie zur strafrechtlichen Verfolgung. Wir bitten jegliche Verstöße gegen Fangbedingungen, Fischerei und Umweltgesetzte sofort bei der Polizeiinspektion Regen (09921/94080) oder der Vorstandschaft anzuzeigen. Maßband, Lösezange und Rachensperre ohne Spitzen sind ständig mitzuführen. Der OFV Regen haftet für keinerlei Schäden und Unfälle im Fischereirevier. Außerdem ist besonders darauf zu achten, dass keine Forst- oder Flurschäden entstehen. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Erholung an unserem Fischwasser und ein kräftiges „Petri Heil“. Stausee (erhältlich ab 01.04.): Es darf mit maximal zwei Handangeln gefischt werden, davon nur eine auf Raubfisch. Fanglimit: 2 Fische pro Tag davon nur 1 Hecht, 3 Barsche oder 5 Köderfische. Bei Erreichen des Fanglimits ist das Fischen einzustellen. Nach Entnahme eines Hechtes ist das Spinn- und Raubfischen unverzüglich einzustellen. Das Fischen mit Kunstköder und totem Köderfisch ist erst ab dem 01.Juni erlaubt (Trockenfliege und Nymphe ausgenommen). Das Fischen mit Wurm und Made, auch künstlich, ist ab 01.Mai bis 15.November erlaubt. Jugendfischer Stausee: Jugendliche von 10 bis 18 Jahren ohne Fischerprüfung, nur mit Jugendfischereischein, dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers fischen. Sie dürfen nicht Fliegen- oder Raubfischen. Wildwasser (erhältlich ab 01.05.): Ausgewiesene Wildwasserstrecke von Schwarzachbach bis Ende Wildwasser/Beginn Stauseestrecke gem. Beschilderung. Fanglimit: 2 Salmoniden davon max. 1 Äsche pro Tag und maximal 1 Huchen pro Saison. Bei Erreichen des Fanglimits ist das Fischen einzustellen. Alle Weißfische, mit Außname Aitel ab 35cm, sind ganzjährig geschont. Fliegenfischen nur mit geeigneter Ausrüstung (Fliegenrute/Rolle). Folgende Köder sind erlaubt: Trockenfliege und Nymphe auf Einfachhaken (Schonhaken oder angedrückter Widerhaken) Köderbeschränkungen: Nur eine Fliege auf dem Vorfach Ohne Doppelkopfbeschwerung oder Vorblei Keine Jighaken. Maximale Hakengröße #8 Jugendfischer Wildwasser: Jugendliche von 10 bis 18 Jahren ohne Fischerprüfung, nur mit Jugendfischereischein, dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers fischen. Hecht/Huchenkarte ab 01.10. (erhältlich auf Anfrage) Ausgewiesene Huchenstrecke von Schwarzachbach bis Ende Wildwasser/Beginn Stauseestrecke gem. Beschilderung. Fanglimit:1 Huchen pro Saison. Dieser muss am Fangtag bei dem 1. oder 2. Vorsitzenden gemeldet werden. Bei Erreichen des Fanglimits ist das Fischen einzustellen. Alle Weißfische, mit Außname Aitel ab 35cm, sind ganzjährig geschont. Folgende Köder sind erlaubt: Wobbler, Gummifisch, Jerkbait und Streamer mindestens 18cm mit angedrücktem Widerhaken oder Schonhaken. Verboten ist: •Die
Entnahme von Fischen aus den Vereinsgewässern um andere Gewässer zu
besetzen
sowie das
Einsetzen von Fischen in die Vereinsgewässer •Das
Fischen von der Bundesstraßenbrücke
•Motorisierte
Boote jeder Art
•Das
Fischen im sogenannten Schliersee, auf
der Karte rot markiert
•Das
Verschenken von Fischen um weiterfischen zu können
•Das
Fischen mit Senknetz
•Das
Fischen mit Salmoniden als Köder
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